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Die DSGVO braucht ein Plugin


Lesezeit: 5 Minuten
Daniel Tonich

Das Plugin ermöglicht die Kontrolle über Tracking-Codes verbreiteter Tracking-Tools wie Google Analytics, Google AdWords und Facebook Pixel. Unsere Developer kreierten das sogenannte MWD (medani web & design) DSGVO Plugin, das wir Euch vorstellen wollen:

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Unser Plugin

Unsere Developer kreierten das sogenannte MWD (medani Web & design) DSGVO Plugin, das wir Euch vorstellen wollen:
Was kann es und wozu ist es gut?

Seine zentrale Funktion ist, dass es die Kontrolle über Tracking-Codes gängiger Tracking-Tools bietet (Google Analytics, Google Tag Manager, Google AdWords, Remarketing Pixel, Facebook Pixel und Hotjar). Tracking-Codes können aktiviert bzw. deaktiviert werden, sodass im nächsten Schritt Cookies von den entsprechenden Tracking-Tools gesetzt bzw. nicht gesetzt werden. In Verbindung mit dem Cookiebot, einem Tool, welches zusätzlich installiert werden muss und bereits von uns in einem anderen Artikel vorgestellt wurde, lässt sich eine allumfassende Kontrolle über sämtliche Cookies auf der Webseite erreichen.

Hat man das Plugin installiert, kann man im Backend von WordPress unter „Datenschutzrichtlinien – Einstellungen Website“ nun Folgendes machen: Wenn man die Tracking-IDs der verwendeten Tracking-Tools eingibt werden nur mittels Plugin Tracking-Codes auf der Webseite implementiert und nicht außerhalb des Plugins. Das erleichtert das Handling und sorgt für eine bessere Übersicht.

DSGVO-Konformität
  • Es gibt keinen Austausch von Nutzerdaten zwischen der Ursprungsseite und einer fremden Domain. Es werden z. B. ohne Zustimmung des Nutzers keine Cookies auf der Seite medani.at gesetzt, die von einer fremden Domain kommen (z. B. von google.com)
  • Der User kann auf der Datenschutzseite durch die Opt-Out-Funktion, welche durch das Plugin eingebunden ist, bei den Tracking-Tools die Cookie-Setzung deaktivieren.
  • In WordPress werden unter Datenschutzrichtlinien per Klick Abschnitte generiert, die mit vorgegebenen oder eigenen Textbausteinen befüllt werden können. Diese werden mittels Shortcode auf der Ausgabeseite angezeigt.
  • Ältere Versionen der Datenschutzseite sind verfügbar (kann bei einem Rechtsstreit hilfreich sein).
  • DSGVO Video Connection: Mittels Shortcode können gängige Videoausgaben (YouTube und Vimeo) eingebunden werden. Es wird nur eine Vorschau zum Video angezeigt. Erst nach Zustimmung des Users wird eine Verbindung zu YouTube bzw. Vimeo hergestellt und die entsprechenden Cookies gesetzt.
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